Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2015 - L 15 AS 86/11 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 15.03.2010 - S 24 AS 1264/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2011 - L 15 AS 111/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2015 - L 15 AS 86/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2015 - L 15 AS 86/11
Zur Begründung führte er in seinem Widerspruchsbescheid unter teilweiser Bezugnahme auf frühere Rechtsmittelverfahren aus, dass der Kläger für den streitbefangenen Zeitraum bereits höhere Kosten erhalten habe, als ihm unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Warmwasserpauschale in Höhe von 6, 22 EUR monatlich (Urteil vom 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R) zugestanden hätten.Vor diesem Hintergrund erweise sich die dem BSG-Urteil vom 27. Februar 2008 (B 14/11b AS 15/07 R) zugrunde liegende Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichts (LSG) vom 29. März 2007 (L 3 AS 101/06) als zutreffend, während die Rechtsauffassung des BSG unzutreffend sei.
Der Senat folgt der ständigen Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG zu der Rechtslage bis zum 31. Dezember 2010, wonach von den tatsächlich aufzuwendenden Kosten der Unterkunft und Heizung die darin enthaltenen Warmwasserkosten - ohne Rücksicht auf die von dem Kläger für erforderlich gehaltene begriffliche Unterscheidung zwischen Warmwasserbereitung und Warmwasserversorgung - in Abzug zu bringen sind, weil die Warmwasserkosten Bestandteil der Regelleistung und daher mit der Leistung nach § 20 SGB II (in der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung) bereits abgegolten sind (vgl. Urteile vom 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R -, vom 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R - und vom 25.06.2008 - B 11b AS 35/06 R).
Die dieser Feststellung zugrunde liegende Ausgangsthese, dass die Warmwasserkosten bereits von der Regelleistung gemäß § 20 SGB II a. F. umfasst sind, hat das BSG in seiner grundlegenden Entscheidung vom 27. Februar 2008 (B 14/11b AS 15/07 R - Rn. 21) umfangreich begründet.
- BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 16/10 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Ermittlung der Höhe des …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2015 - L 15 AS 86/11
Dies gilt nach dem BSG-Urteil vom 6. April 2011 (B 4 AS 16/10 R) auch im Fall einer - wie hier - einheitlichen Bereitstellung der Fernwärme für Heizung und Warmwasser.Eine solche Pauschalierung ist nicht vorzunehmen, wenn eine isolierte Erfassung der Kosten der Warmwasserbereitung erfolgt, diese Kosten also bekannt sind (vgl. BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 16/10 R - Rn. 15).
- LSG Sachsen, 29.03.2007 - L 3 AS 101/06
Zulassung der Berufung im Gerichtsbescheid im sozialgerichtlichen Verfahren, …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2015 - L 15 AS 86/11
Vor diesem Hintergrund erweise sich die dem BSG-Urteil vom 27. Februar 2008 (B 14/11b AS 15/07 R) zugrunde liegende Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichts (LSG) vom 29. März 2007 (L 3 AS 101/06) als zutreffend, während die Rechtsauffassung des BSG unzutreffend sei. - BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 35/06 R
Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistung in den …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2015 - L 15 AS 86/11
Der Senat folgt der ständigen Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG zu der Rechtslage bis zum 31. Dezember 2010, wonach von den tatsächlich aufzuwendenden Kosten der Unterkunft und Heizung die darin enthaltenen Warmwasserkosten - ohne Rücksicht auf die von dem Kläger für erforderlich gehaltene begriffliche Unterscheidung zwischen Warmwasserbereitung und Warmwasserversorgung - in Abzug zu bringen sind, weil die Warmwasserkosten Bestandteil der Regelleistung und daher mit der Leistung nach § 20 SGB II (in der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung) bereits abgegolten sind (vgl. Urteile vom 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R -, vom 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R - und vom 25.06.2008 - B 11b AS 35/06 R). - BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2015 - L 15 AS 86/11
Der Senat folgt der ständigen Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG zu der Rechtslage bis zum 31. Dezember 2010, wonach von den tatsächlich aufzuwendenden Kosten der Unterkunft und Heizung die darin enthaltenen Warmwasserkosten - ohne Rücksicht auf die von dem Kläger für erforderlich gehaltene begriffliche Unterscheidung zwischen Warmwasserbereitung und Warmwasserversorgung - in Abzug zu bringen sind, weil die Warmwasserkosten Bestandteil der Regelleistung und daher mit der Leistung nach § 20 SGB II (in der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung) bereits abgegolten sind (vgl. Urteile vom 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R -, vom 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R - und vom 25.06.2008 - B 11b AS 35/06 R).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.10.2015 - L 9 AS 1049/12 Auch die Berufung wurde zurückgewiesen (Beschl. v. 4. Februar 2015 - L 15 AS 86/11).
Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf die gewechselten Schriftsätze und den sonstigen Inhalt der Verfahrensakte, die von dem Beklagten beigezogene Leistungsakte sowie die beigezogenen Verfahrensakten S 24 AS 1104/07 (nachgehend L 7 AS 386/09 NZB), S 24 AS 1254/08 (nachgehend L 7 AS 387/09 NZB) und S 24 AS 1264/08 (nachgehend L 15 AS 86/11) Bezug genommen.